Informationen zu DIN 31051
In den Normen DIN 31051 und DIN EN 13306 ist allgemein festgelegt, was unter Instandhaltung zu verstehen ist, nämlich die „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes, der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“ Die Instandhaltung wird durch die DIN 31051 in die vier Grundmaßnahmen unterteilt: Wartung Inspektion Instandsetzung Verbesserung Die Norm gibt dabei nur die Bezeichnungen und deren Bedeutung vor. Inhaltlich und zur Ausgestaltung der Instandhaltung macht sie keine Angaben. Ziele der Instandhaltung Vorbeugung von Störungen und Systemausfällen Minimierte Betriebs- und Instandhaltungskosten Langfristiger Erhalt der Investition des Kunden unter Berücksichtigung der günstigsten Gesamtkosten Verbesserung der Betriebssicherheit Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit Effektive Betriebsprozesse Vorausschauende Planung von Kosten Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflicht durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Instandhaltung gemäß DIN 31051
Inspektion | Wartung |
(Vorbeugende) Instandsetzung |
Verbesserung |
Grundlage für eine regelmäßige Prüfung sind die vom Hersteller bereitgestellten technischen Unterlagen |
Grundlage für Wartungen sind die enstprechenden Richtlinien, Normen und Gesetze. So z.B. die ASR A1.7 in Bezug auf kraftbetätigte Tür - und Toranlagen. |
Abwicklung von Instandsetzungsmaßnahmen zur Vorbeugung eines ungesteuerten Anlagenausfalls sowie Behebung von Problemen im Schadensfall. |
Durch Austausch oder Hinzufügen von Komponenten wird eine bestehende Anlage auf den aktuellen (sicherheits-) technischen Stand gebracht (Nachrüstung) |
Ziel | Ziel | Ziel | Ziel |
Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes |
Bewahrung des SollZustandes |
Wiederherstellung des Soll-Zustandes bzw. langfristige Sicherung des Soll-Zustandes |
Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der geforderten Funktion |
Maßnahmen | Maßnahmen | Maßnahmen | Maßnahmen |
Prüfen, Messen, Zählen, Auslösen, Dokumentieren, Analyse |
Nachstellen, Reinigen, Auswechseln, Auslösen, Protokollieren |
Reparieren, Einstellen, Austauschen, Auslösen, Protokollieren |
Planen, Vorwegmaß- nahmen, Freigabe, Durchführung, Prüfung, Dokumentieren |
Für den sicheren Betrieb der Anlagen ist der
...Betreiber verantwortlich.
Um dieses sicherzustellen, sind in regelmäßigen Abständen Wartungen und Inspektionen durch geschultes Fachpersonal (Sachkundige) vorzunehmen. Sachkundige sind z.B. Meister, Betriebsingenieure oder Fachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung fachlich in der Lage sind, den arbeitssicheren Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen. Es wird empfohlen, dieses
durch ein Fachunternemen, z.B. TTService, durchzuführen zu lassen.
PDF Grundlagen Info zur DIN 31051 [380 KB]
Letzte Änderung am Freitag, 19. April 2024 um 14:34:41 Uhr.