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Anpassung Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
wir haben Sie bereits im Mai darüber informiert das wir unsere TTS Serviceverträge aktualisieren und an, dass ab 25. Mai 2022 nun endgültig für alle In-vitro-Diagnostika Geräte gültig Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) anpassen müssen.
Alle TTS Serviceverträge SMALL werden zu Protect Servicevereinbarungen CLASSIC erweitert.
Durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz notwendige Änderungen:
(Für Medizinprodukte ist ab dem 26.05.2021 das MPDG für Hersteller, Betreiber und weitere Akteure verbindlich)
• Die Dokumentation der Wartung wird GMP und MPDG konform erstellt. Z.B. mit eindeutiger Produktidentifizierungsnummern (UDI)
• Die hygienische Aufbereitung wird nach den geänderten Regeln zur „Arbeitssicherheit und Hygiene“ durchgeführt.
• Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten gemäß Verordnung (EU) 2017/745 Artikel 2, Abs. 39 wird sichergestellt.
• Gebrauchte Ersatzteile können nicht mehr verbaut werden. (Haftung und Gewährleistung wie bei Neugerät ist nicht möglich)
• Alle Ersatzteile und Zubehör muss nach CE- IVD zertifiziert sein, inkl. technischer Dokumentation (u.a. Konformitätserklärung, Gebrauchsanweisung)
• Aufbewahrung von Unterlagen im Fall der Beendigung der Geschäftstätigkeit oder Vertragskündigung für 10 Jahre
• 24 Monate Gewährleistung auf alle Reparaturen und Wartungen inkl. Deckungsvorsorge im Haftungsfall
Zusätzlich Anpassungen an den geänderten Bedarf:
• Fernwartung über TeamViewer oder telefonischer Support ist jetzt inklusive.
• Ersatzteile bis 15,- € pro Gerät sind bei der Wartung inklusive.
• Unsere geänderten AGB ab den 08.06.2022
Aktualisierung TTService Preisanpassung
seit jetzt schon über zwei Jahren wird die Beschaffung von Ersatzteilen und Komponenten zu einer wahren Herausforderung. Ebenso schnellen die Lieferzeiten und Preise für fast alle Bauteile und Neugeräte immer weiter in die Höhe.
Bei Ersatzteilen haben wir in diesem Jahr Preissteigerungen von 25 - 40 % erhalten, bei Neugeräten wurde der Preis um bis zu 10 % angehoben. Zusätzlich mussten wir mit Lieferzeiten von über 3 Monaten rechnen, um nur einige Produkte stellvertretend zu nennen.
Durch unsere langfristige Dispositionsstrategie konnten wir viele Erhöhungen abfedern, sind jedoch nun auch gezwungen, entsprechend zu reagieren.
In Anbetracht der aktuell angespannten Marktsituation möchten wir keine pauschale Preiserhöhung aussprechen, sondern mit einem separat ausgewiesenen Materialteuerungszuschlag (MTZ) arbeiten und an Sie weiterberechnen. Der Zuschlag MTZ enthält keinerlei Aufschläge und entspricht den reinen, durch die Beschaffungssituation entstandenen Mehrkosten.
Dieser wird als extra Position ausgewiesen und beträgt 5,3 %. Er wird gültig für Lieferungen ab dem 15.09.2022.
Wir hoffen, dass sich die Situation auf den jeweiligen Märkten schnell wieder stabilisiert und normalisiert, und es sich bei dieser Anpassung nur um eine temporäre Maßnahme handelt.
Preisanpassungsklausel
Preiserhöhung bei Dauerverträgen:
Was ist ein Dauervertrag?
Es gibt viele Verträge, die als sogenannte Dauerverträge abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird. Aber auch unbefristete Verträge werden als Dauerverträge bezeichnet wie z.B unsere Protect Servicevereinbarungen
Dauerverträge sind im Rahmen der Laufzeit nur schwer kündbar. Kommt es jedoch zu einer Preiserhöhung, hat man unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht.
Preisanpassungsklausel
Unsere Protect Servicevereinbarungen enthalten eine Preisanpassungsklausel
Die Voraussetzungen für eine Preisanpassungsklausel:
- Preiserhöhungen werden nur wegen steigender Kosten durchgesetzt (z. B. bei Investitionen)
- Preisanpassungsklauseln müssen sowohl eine Steigerung als auch eine Senkung der Kosten in Betracht ziehen
- Beide Vertragsparteien haben der Preisanpassungsklausel zugestimmt.
Weitere Infos zur Preisanpassungsklausel erhalten Sie hier:
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
Aktualisierung TTService Rechnungseingang
wir möchten Sie über die Änderungen an unseren elektronischen Rechnungseingang für TTService informieren, welche ab dem 08.06.2022 gelten.
Wir stellen auf elektronischen Rechnungseingang um!
Bitte senden Sie ab sofort Ihre Rechnung unter Angabe der Bestellnummer an die folgende E-Mail-Adresse: tts@live.de
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
• dieses Postfach ist ausschließlich für Rechnungen bzw. Gutschriften vorgesehen, nicht für sonstige Korrespondenz
• Pro Rechnung benötigen wir eine E-Mail. Sollten mehrere Rechnungen angehängt sein, können diese nicht verarbeitet werden.
• als Anhang sind ausnahmslos PDF-Dokumente zulässig
• es besteht die Möglichkeit zusätzliche PDF-Dokumente (z. B. Einzelnachweise, Lieferscheine, etc.) dieser E-Mail beizufügen
Vom postalischen Rechnungsversand bitten wir abzusehen.